Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Rehberg & Hamberger GbR

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Rehberg & Hamberger GbR und dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Rehberg & Hamberger GbR hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Mündliche Nebenabreden haben Rehberg & Hamberger GbR und der/die Auftraggeber*in nicht getroffen.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1 Der Rehberg & Hamberger GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

2.2 Sämtliche Arbeiten von Rehberg & Hamberger GbR, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. 

2.3 Ohne Zustimmung von Rehberg & Hamberger GbR dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4 Die Werke von Rehberg & Hamberger GbR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom/von der Auftraggeber+in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5 Rehberg & Hamberger GbR räumt dem/der Auftraggeber+in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Rehberg & Hamberger GbR und der/die Auftraggeber+in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Rehberg & Hamberger GbRRehberg & Hamberger GbR.

2.7 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Rehberg & Hamberger GbR bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber+in das Recht auf Urheberbenennung kann Rehberg & Hamberger GbR zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Rehberg & Hamberger GbR unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der/Die Auftraggeber+in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Rehberg & Hamberger GbR nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Rehberg & Hamberger GbR formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Rehberg & Hamberger GbR bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den/die Auftraggeber+in hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Rehberg & Hamberger GbR, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Rehberg & Hamberger GbR bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1 Soweit zwischen Auftraggeber*in und der Rehberg & Hamberger GbR kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat die Rehberg & Hamberger GbR Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3 Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Rehberg & Hamberger GbR Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4 Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom/von der Auftraggeber*in zu erstatten.

4.3 Der/die Auftraggeber*in erstattet Rehberg & Hamberger GbR die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5 Die Honorare von Rehberg & Hamberger GbR können unter Umständen unter die dem/der Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist Rehberg & Hamberger GbR vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5. Fremdleistungen

5.1 Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Rehberg & Hamberger GbR im Namen und für Rechnung des/der Auftraggeber*ins vor. Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Rehberg & Hamberger GbR hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2 Soweit Rehberg & Hamberger GbR auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber+in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber*in stellt Rehberg & Hamberger GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Rehberg & Hamberger GbR alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Rehberg & Hamberger GbR nicht zu vertreten.

6.2. Der/Die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Rehberg & Hamberger GbR zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/Die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber*in Rehberg & Hamberger GbR im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Rehberg & Hamberger GbR besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber*in.

 

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Rehberg & Hamberger GbR ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom/von der Auftraggeber*in zu vergüten.

7.2. Stellt Rehberg & Hamberger GbR dem/der Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Rehberg & Hamberger GbR vorgenommen werden.

 7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber*in.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet Rehberg & Hamberger GbR nicht.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht 

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Rehberg & Hamberger GbR zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Rehberg & Hamberger GbR bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Rehberg & Hamberger GbR Korrekturmuster vorzulegen.

9.1. Die Produktion wird von Rehberg & Hamberger GbR nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten  schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Rehberg & Hamberger GbR berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Rehberg & Hamberger GbR haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.2. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Rehberg & Hamberger GbR eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Rehberg & Hamberger GbR auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

 

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Rehberg & Hamberger GbR haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche  Rehberg & Hamberger GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

10.2 Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Rehberg & Hamberger GbR aufgrund einer Pflichtverletzung  verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber*in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Rehberg & Hamberger GbR nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Rehberg & Hamberger GbR an Dritte vergibt. 

10.6. Sofern Rehberg & Hamberger GbR Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Rehberg & Hamberger GbR hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftraggeber*in ab. Der/Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Rehberg & Hamberger GbRs zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Rehberg & Hamberger GbR haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der  Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem/der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Rehberg & Hamberger GbR ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom/von der Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Rehberg & Hamberger GbR haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urherber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Rehberg & Hamberger GbR ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Rehberg & Hamberger GbR bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

11.1. Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

Rehberg & Hamberger GbR erstellt die Website entsprechend einem vom/von der Auftraggeber*in  freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Rehberg & Hamberger GbR keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zeritfikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. Rehberg & Hamberger GbR gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der/die Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für vom/von der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellte Inhaltselemte der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

11.3. Ist vereinbart, dass Rehberg & Hamberger GbR auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Rehberg & Hamberger GbR dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Rehberg & Hamberger GbR nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt Rehberg & Hamberger GbR die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den vom/von der Auftraggeber*in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der/Die Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. Rehberg & Hamberger GbR ist nicht verpflichtet, dem/der Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Rehberg & Hamberger GbR verwendeten Tools solcher von Rehberg & Hamberger GbR programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertig gestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der/die Auftraggeber+in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom/von der Auftraggeber*in zu vergüten. 

11.6. Die Rehberg & Hamberger GbR stellt die benötigte Lizenz für das Premium-Theme “Divi” (eleganthemes) für WordPress und andere Premium-Lizenzen von Rehberg & Hamberger GbR für den Zeitraum der Zusammenarbeit kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist ein Admin-Zugang für die Rehberg & Hamberger GbR. Die Zusammenarbeit gilt als beendet wenn der Admin-Zugang entzogen wird oder/und der/die Auftraggeber*in die Weiterentwicklung/Gestaltung der Website nach Projektabschluß an eine/n andere/n Agentur/professionellen Dienstleister übergibt oder das Projekt vorzeitig abbricht. Individuelle, projektspezifische Pluginlizenzen sind vom Auftraggeber*in selbst zu lizenzieren.

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

12.1. Rehberg & Hamberger GbR erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/Die Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei Rehberg & Hamberger GbR über den/die Auftraggeber+in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/Die Auftraggeber*in kann Rehberg & Hamberger GbR dazu unter info@deliciousdesign.de oder Rehberg & Hamberger GbR, Martina Rehberg & Cornelia Hamberger, Bürgermeister-Müller-Str. 11, 82178 Puchheim erreichen. Dem/Der Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist:
Rehberg & Hamberger GbR
Martina Rehberg & Cornelia Hamberger
Bürgermeister-Müller-Str. 11
82178 Puchheim
 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand ist Rehberg & Hamberger GbR, Martina Rehberg & Cornelia Hamberger, Bürgermeister-Müller-Str. 11, 82178 Puchheim, sofern der/die Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Rehberg & Hamberger GbR ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.2. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

14.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand 01.08.2022

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